von Dipl.-jur. Alberto Longobucco
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14. März 2019
Das Landgericht Berlin hat entschieden, dass Inkassounternehmen Ansprüche von Mietern auf Rückzahlung der bei der Anwendung der Mietpreisbremse zu viel gezahlten Miete außergerichtlich geltend machen dürfen. Die Ansprüche können zudem wirksam an das Inkassounternehmen abgetreten werden. -LG Berlin, Urteil vom 13.8.2018, Aktenzeichen: 66 S 18/18- Wir stehen Ihnen wochentags täglich von 07:30 - 18:00 zur Verfügung und möchten Sie dazu einladen, überprüfen zu lassen, ob Ihre Miete zu hoch ist und Sie sich ggf. etwas von Ihrem Geld zurückholen können. Gerne können Sie uns hierzu auf den bekannten Kommunikationswegen kontaktieren oder einen Termin zu einem persönlichen Gespräch vereinbaren. Sollten Sie Ihren Anspruch bereits selbst geprüft haben und einen Auftrag erteilen wollen, so können Sie dies mittels des auf unserer Webseite https://www.consig-inkasso.de zu findenden Auftragsformulars bequem erledigen. Dort finden Sie auch eine Schaltfläche, um Dokumente ggf. direkt an uns übermitteln zu können. Für würden uns freuen, wenn Sie unsere Einladung annehmen und mit uns einen Betrag für faire und gerechte Mieten leisten möchten. Selbstverständlich können Sie uns auch gerne für den Einzug sonstiger offener Forderungen oder Rechnungen kontaktieren.