Inkassounternehmen sind grundsätzlich dazu berechtigt unbestrittene, offene Forderungen bzw. offene Rechnungen einzuziehen. Diese müssen zudem schlüssig und fällig sein. Unsere Auftraggeber sind in der Regel die direkten Inhaber der offenen Forderung, d.h. sie haben den zivilrechtlichen Anspruch, von jemand anderem eine Entgeltforderung bzw. Geldforderung verlangen zu können. Sollten diese Voraussetzungen gegeben sein, können Sie uns gernen einen Inkassoauftrag erteilen und unser Inkassobüro mit dem Einzug Ihrer offenen Forderung beauftragen. Nutzen Sie dafür ggf. bitte das auf der Startseite zum herunterladen bereit stehenden Auftragsformular unter dem Button Auftragsformular herunterladen und beachten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
"Offene Forderungen" können gegen Privatpersonen oder Unternehmen bestehen und im Umkehrschluss selbstverständlich auch von diesen geltend gemacht werden. Wir sind hauptsächlich für Unternehmen tätig, unterstützen aber gerne auch Privatpersonen bei der Realisierung Ihrer Außenstände.
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