1. Bedeutung des Begriffs "Inkasso"
Der Begriff Inkasso stammt aus dem Bankwesen und von dem italienischen Wort “incassare” ab, was mit “Geld einziehen” übersetzt werden kann. Im Allgemeinen ist das Einziehen von fälligen Forderungen, besonders von Rechnungen, Wechseln und Schecks gemeint.
2. Definition "Inkassodienstleistung"
Gem. § 2 II, 1 RDG ist eine Inkassodienstleistung eine Rechtsdienstleistung, welche “die Einziehung fremder oder zum Zwecke der Einziehung auf fremde Rechnung abgetretener Forderungen zum Gegenstand hat, wenn die Forderungseinziehung als eigenständiges Geschäft betrieben wird”.
3. Positive Aspekte der Beauftragung eines Inkassounternehmens
Werden, im Rahmen eines erteilten Inkassoauftrags, Inkassodienstleistungen erbracht, kommen diese, in einem nicht zu unterschätzenden Maße, der gesamten Wirtschaft zugute. Durch schnelle und effiziente Vorgehensweisen kann oftmals dringend benötigte Liquidität sichergestellt werden, was wiederum weitern, z.B. durch Kettenreaktionen verursachten, Zahlungsausfällen vorbeugt. Darüberhinaus entlasten Inkassofirmen die Justiz, denn Inkassounternehmen sorgen in einer Vielzahl von Fällen für eine außergerichtliche Klärung und beugen so einer Überlastung von Richtern und Rechtspflegern vor.
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