Inkassogebühren

Inkassogebühren

Bei einem erfolgreichen Einzug des Ihnen geschuldeten Betrages erhalten Sie grundsätzlich 100% Ihrer ehemals offenen Forderung. Sollte sich Ihr Schuldner, nach den gesetzlichen Vorschriften, im Zahlungsverzug befunden haben, hat er in der Regel auch die entstandenen Inkassokosten zu tragen. Diese werden analog dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) sowie dem Einführungsgesetz zum Rechtsdienstleistungsgesetz (RDGEG) berechnet. Die auf unserer Kosten anfallende Umsatzsteuer dürfen wir dem Schuldner nicht weiterbelasten. Sie können diese allerdings grundsätzlich am Jahresende wieder steuerlich geltend machen.

KONTAKT

Consig Inkasso

Dipl.-jur. Alberto Longobucco


Hauptniederlassung Berlin

Holzmarktstraße 25

10243 Berlin


Telefon

+49 30 58 91 49 16

Telefax

+49 30 91 53 50 93

E-Mail

longobucco@consig-inkasso.de


Zweigstelle Darmstadt

Wittichstraße 2

64295 Darmstadt


Telefon

+49 6151 629 13 22


Zweigstelle Dortmund

Emil-Figge-Straße 43

44227 Dortmund


Telefon

+49 231 58 69 05 32


Share by: