Hier können Sie einen Inkassodienstleister beauftragen, der über umfassende Fachkenntnisse und langjährige Erfahrungen im Forderungseinzug verfügt. Unsere Inkassofirma berät und vertritt Unternehmen und Privatpersonen in allen das Inkassorecht betreffenden Angelegenheiten.
Dabei gehen wir konsequent aber fair und vernünftig mit Ihren Schuldnern um. Druck und Angst sind für uns keine aktzeptablen Geschäftsmodelle. Wir setzen vielmehr auf professionelle Kommunikation und rechtliche Argumentation durch unsere ausgebildeten Mediatoren und Juristen. Dabei achten wir darauf aktiv zum Erhalt von Geschäftsbeziehungen für die Zukunft beizutragen. Sie können unser Inkassounternehmen daher bedenkenlos beauftragen, wenn eine Rechnung mal nicht bezahlt worden sein sollte oder auch ihr komplettes Mahnwesen an uns übergeben.
Als Inkassodienstleister ist es unsere Aufgabe Ihnen sämtliche Schritte zur Realisierung Ihrer Forderung abzunehmen. Dabei können wir, wie jedes andere Unternehmen auch, nur bis zu einem bestimmten Punkt die Entlohnung unserer Dienste nach hinten verschieben. Uns ist selbstverständlich bewusst, dass Sie Ihre Rechnungen realisiert haben und nicht andere ausgleichen möchten, aber für eine ausschließlich erfolgsbasierte Vergütung ist unsere Tätigkeit zu wert- und anspruchsvoll. Grundsätzlich erstattet, im Idealfall, der jeweilige Schuldner unsere Vergütung aus schadensersatzrechtlichen Gesichtspunkten, aber es gibt eben leider nicht nur Idealfälle, was sich vorher auch nicht absehen oder prozentual einschätzen lässt. Jedes Verfahren ist anderes und daher spielen wir fair und mit offenen Karten, was eben nicht nur den o.g. Umgang mit Schuldnern angeht, sondern auch den mit unserern Auftraggebern und den von diesen, im ungünstigsten Fall, zu kalkulierenden Kosten. Inkassounternehmen dürfen und können nicht kostenlos arbeiten. Dies mag, in ideal verlaufenden Fällen, zwar manchmal so erscheinen, aber ein durchgehender Zustand ist dies nicht. Lassen Sie sich daher von unseriösen Unternehmen nicht jedes Verfahren schön reden, sondern lieber von gut ausgebildeten Juristen beraten und verstehen Ihren Fall und das sich eventuell darin verbergende Kostenrisiko. Zur Veranschaulichung dazu folgende Anekdote:
"Mündliche Prüfung im juristischen Staatsexamen:
Der Professor fragt den Studenten: Definieren sie den Begriff Betrug?
Student: Betrug wäre wenn sie mich hier durchfallen lassen!
Professor: Wie kommen sie darauf?
Student: Betrug ist, wenn jemand die Unwissenheit eines anderen zu dessen Nachteil ausnutzt."
Genau das machen wir nicht.
Stattdessen besprechen wir sich anbahnende Verfahren mit Ihnen auf Augenhöhe und versuchen für Sie persönlich oder Ihr Unternehmen die bestmögliche Herangehensweise, unter Abwägung des Kostenrisikos, zu finden. Ziel ist es, den Einzug Ihrer offenen Forderungen zu realisieren, ohne dass es aufgrund vollmundiger Versprechungen zu unschönen Überraschungen oder Missverständnissen kommt.
Auf einer entsprechend aufgeklärten und informierten Grundlage können Sie so vertrauensvoll entscheiden, ob Sie es uns überlassen möchten, sich mit einer oder mehrer Ihrer offenen und nicht bezahlten Rechnungen auseinanderzusetzen, so dass Sie sich voll Ihrem Kerngeschäft widmen können.
Telefon: 030 / 589 149 16
E-Mail: longobucco@consig-inkasso.de
Hier können Sie Ihre offene Forderung direkt prüfen lassen und unser Inkassounternehmen beauftragen. Gerne übernehmen wir für Sie auch die Zwangsvollstreckung von bereits titulierten Forderungen. Unser Inkassounternehmen steht Ihnen gerne vorab für sämtliche Fragen zur Verfügung. Teilen Sie uns dazu einfach kurz den Sachverhalt mit und übersenden die dazugehörigen Unterlagen über die Schaltfläche -Dateien Upload-, in Kopie per Post oder per Email. Die finale Beauftragung erfolgt mittels des zum Download bereitstehenden Auftragsformulars unter Einbeziehung unserer Allgemeinen Geschäftsbediengungen. Selbstverständlich können Sie uns auch gerne telefonisch kontaktieren oder uns eine Rückrufbitte zukommen lassen. Wir werden uns dann schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen.
Kunden die unser Inkassounternehmen beauftragen haben einen erfahrenen Dienstleister an Ihrer Seite, der Ihnen gerne Arbeitsaufwand und Ärger bei offenen und nicht bezahlten Rechnungen abnimmt. Wir können in der Regel effektiv dabei helfen, ausstehende Forderungen zu titulieren oder einzuziehen.
Registriertes Inkassounternehmen nach § 10 Absatz 1 Nr. 1 RDG
Dipl.-jur. Alberto Longobucco